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ECHT Hust - Das Magazin

54 | 55 ECHT HUST | Immobilien Ob das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württem- berg oder die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerba- re-Energien-Gesetz (EEG) des Bundes: Die gesetzlichen Vorschriften bei einer energetischen Sanierung von Gebäuden werden sich in den kommenden Jahren zunehmend verschärfen. Mit dem richtigen Part- ner an der Seite können Projektentwickler, Bauträger und Immobili- enbesitzer diesen Entwicklungen jedoch gelassen entgegensehen. Sehr gute Sanierungskonzepte erfüllen heute bereits Standards, die weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Das ist wichtig, denn schließlich ist es nicht gut, wenn Kunden ein Jahr später unzufrieden wiederkommen, weil ihre Sanierung vermeintlich veraltet sein könnte. Dabei sollten nicht nur die energetischen As- pekte im Fokus stehen. Auch im Bereich Schallschutz legt ein guter Bauingenieur sehr viel Wert darauf, dass er weit besser planen und ausführen lassen sollte als dies gesetzlich vorgegeben ist. Gute Vordenker und Generalisten beschreiten heute schon Wege, die andere erst dann gehen, wenn sie es wirklich müssen. Das ist zu spät – man sollte nicht nur an morgen, sondern an übermorgen denken bei einer guten energetischen Planung. Schließlich geht es ja nicht nur darum, in zukunftsfähigen Gebäuden zu leben oder zu arbeiten, sondern es geht vor allem darum, an die nächste Generati- on zu denken, um ihr eine gute Basis zu hinterlassen. Und wer nun denkt, diese Vorgehensweise sei eine kostspielige Angelegenheit, der irrt: Nur weil gute Konzepte über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen, bedeutet das nicht, dass Immobili- enbesitzer tiefer in die Tasche greifen müssen. Im Gegenteil: Die Erfahrung zeigt, dass das fortschrittliche Denken und Handeln an der Investitionssumme nicht wirklich etwas ändert, zumal gute Bauingenieure auch eine umfassende Fördermittelberatung anbieten.

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