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ECHT Hust - Das Magazin

ECHT HUST | Immobilien Sind die Grundvoraussetzungen für eine Dachterrasse gegeben, sind für die Verwirklichung natürlich zunächst Fachleute gefragt, um die Statik zu berechnen und das Mauerwerk vor Feuchtigkeit von oben zu schützen. JETZT KOMMT DER FACHMANN DRAN Nicht jedes Dach ist zwangsläufig für größere Lasten ausgelegt. Bei Anbauten oder Garagendächern ist besondere Vorsicht geboten. Bei einem Sparrendach müssen zum Beispiel auch die Lasten der angrenzenden Dachflächen umgeleitet werden. Hier muss der Statiker ran. Ist das geklärt, muss das Bauwerk gegen Feuchtigkeit und Wasser geschützt werden. Hier sind die geltenden DIN-Normen sowie die Flachdachrichtlinie maß- geblich. Die Abdichtungsart ist hier das A und O. Insbesondere Schichtaufbauten und Anschlusspunkte an das Hauptgebäude sind anspruchsvoll. Ebenso die thermische Entkopplung der Decke, das heißt, der Boden der Dachterrasse muss abgedichtet sein und trotzdem Feuchtigkeit aus den darunterliegenden Räumen abtransportieren. Nächstes Problem: das Gefälle. Bleibt Regenwasser zu lange stehen, wird selbst die beste Abdichtung irgendwann durchlässig. Ein leichtes Gefälle und Notüberläufe sind daher wichtig. Ein Fachmann achtet darauf, dass dieses Gefälle bereits in der Bauplanung vorgesehen ist, damit dem Schritt in die Höhe nicht die nassen Füße im Untergeschoss folgen. Beim Zugang in das bestehende Haus muss ein Höhenunterschied zwischen Terrasse und der Oberkante der Terrassentürschwelle eingeplant werden, sonst kann das Wasser ungehindert in die Wohnung fließen. DER BELAG Wer hier plant, sollte auch gleich den Belag der Terrasse mit einbeziehen. Denn Bauwerksabdichtung und Gefälle sind abhängig vom späteren Bodenbelag. Fachleute raten neben Terrassen- oder Waschbetonplatten auch zu Kunstrasen, Fliesen, Holzplatten oder Hybridmaterialien aus Reishülsen, Steinsalzen und Mineralölen. Hier spielt auch die Statik eine Rolle bei der Auswahl. Ist die Terrasse gen Süden ausgerichtet, sollte man erwägen, dass sich ein steinerner Belag stark erhitzen kann. Hölzer erwärmen sich dagegen nur gering- fügig. Dafür braucht Holz im Gegensatz zu Stein natürlich regelmäßige Pflege, damit es nicht splittert oder ausbleicht. Was bei der Budgetplanung gerne vergessen wird: Jede Dachterrasse braucht auch ein Geländer. Dieses muss, gleich welcher Bauart, mindestens 90 Zentime- ter hoch sein; liegt die Dachterrasse höher als zwölf Meter über dem Erdboden sind sogar 110 Zentimeter vorgeschrieben. Bei einer gemauerten Brüstung muss wieder der Wasserablauf mit eingeplant werden. Bei Metall- oder Holzstreben ist wichtig, dass der Abstand zwischen vertikalen Stäben maximal zwölf Zentimeter betragen darf, ansonsten passt ein Kinderkopf durch und kann steckenbleiben. DAS SCHÖNSTE ZUM SCHLUSS – DIE GESTALTUNG Nach Einhaltung aller Bauvorschriften sind der Gestaltung keine Grenzen gesetzt. Je nach Sonneneinstrahlung sollte hier noch die Beschattung und geeignete Bepflanzung geplant werden. Der Einfluss von Sonne und Wind ist einige Stock- werke höher meist stärker als im geschützten Garten. Bei der Bepflanzung soll- ten frost-, wind- und hitzeunempfindliche Gewächse in transportablen Gefäßen verwendet werden. Natürlich ist auch ein komplett bewachsenes Dach möglich. Der Deutsche Dachgärtner Verband empfiehlt, sich vor dem Baubeginn über mögliche Förderungen zu informieren. Einige Kommunen vergeben Fördergelder von zehn bis 20 Euro pro Quadratmeter begrünter Fläche. Diese städtischen Sub- ventionierungen können außerdem mit einer KfW-Förderung kombiniert werden: Da ein Gründach den Energiebedarf des Gebäudes senkt, ist eine Bezuschussung durch die KfW-Förderbank möglich. Ein ausgewiesener Dachgarten muss sich jedoch von vornherein an einen anderen Bodenaufbau und an die örtlichen Bauvorschriften halten, zu denen der Fachmann berät. Noch ein Tipp für den fleißigen Gärtner: Wer die Abdichtungs- und Begrünungsar- beiten von unterschiedlichen Firmen erledigen lässt, sollte die Zusammenarbeit unbedingt vertraglich regeln, damit es zum Thema Gewährleistung, Wartung und Garantieleistung keine bösen Überraschungen gibt. WAS GILT ES ZU BEACHTEN? • Die örtlichen Bauvorschriften müssen eingehalten werden • Ein Bauantrag muss gestellt werden • Nachbarschaftsrecht: Der gesetzlich vorgegebene Abstand zum Nachbar- grundstück muss eingehalten werden ANZEIGE Leinweber Holzbau Lotzbeckstraße 11 76185 Karlsruhe Telefon: 0721 95 78 50 info@leinweber-holzbau.de www.leinweber-holzbau.de FLEXIBEL BLEIBEN PFLANZEN IN TRANSPORTABLEN GEFÄSSEN VERWENDEN, SO SIND SIE STETS FLEXIBEL Telefon: 0721957850

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